Vom Staat gab es 300 Euro steuerpflichtige Energiepreispauschale und nun könnte es bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfreie Prämien vom Arbeitgeber zum Ausgleich der Inflation geben. Diese Möglichkeit, seine Arbeitnehmer in inflationären Zeiten zu entlasten, hat der Bundestag mit seiner im Herbst 2022 beschlossenen und im Bundesgesetzblatt verkündeten Inflationsprämie amtlich gemacht. Seit dem 26. Oktober 2022 können die Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine oder mehrere Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt bis zu 3.000 Euro gewähren. Diese Inflationszulagen dürfen bis zum 31. Dezember 2024 brutto gleich netto, also ohne steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abzüge, an alle Beschäftigten geleistet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-07 |
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