„Bei der Signierung eines ein Rechtsmittel oder eine Rechtsmittelbegründung enthaltenden fristwahrenden elektronischen Dokumentes gehört es zu den nicht auf das Büropersonal übertragbaren Pflichten eines Rechtsanwalts, das zu signierende Dokument zuvor selbst sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.“ (BGH, Beschl. vom 8.3.2022, VI ZB 78/21)
Zum Sachverhalt: Gegen das ihm am 26. Februar 2021 zugestellte Urteil legte der Beklagte fristgerecht Berufung ein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-15 |
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