Seit zwei Jahren ist die aktive Nutzung des beA Pflicht bei der Korrespondenz mit der Justiz. Die Rechtsprechung hat die Rahmenbedingungen immer klarer definiert: Anwält:innen sind verpflichtet, ihr beA zu kennen und zu können; Schulungen sind unerlässlich. Was erwartet uns im Elektronischen Rechtsverkehr der Zukunft?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-08 |
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