Das neue Jahr 2022 hat, was den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) angeht, unspektakulär begonnen. beA hat sich behauptet und funktioniert, allen Unkenrufen zum Trotz. Die Justiz lässt sich noch Zeit: Erst zum 1.1.2026 beginnt hier die Pflicht, elektronische Akten zu führen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.04.22 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-14 |
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