Im Februar 2023 habe ich beim Arbeitskreis Arbeitsrecht über die neuesten Entscheidungen des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts zur Erfassung der Arbeitszeit einen Vortrag gehalten. Der Europäische Gerichtshof war in seiner Entscheidung im Jahre 2019 zu dem Ergebnis gelangt, dass Regelungen eines Mitgliedsstaats europäischen Richtlinien entgegenstehen, sofern sie die Arbeitgeber nicht verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Der EuGH hat diese Verpflichtung aus zwei Richtlinien hergeleitet (RL 2003/88/EG und RL 89/391/EWG) sowie aus Arti kel 31 Abs. 2 Grundrechtscharta. Getreu nach dem Grundsatz „Es kommt darauf an“ ist es bei Urteilen des EuGH erforderlich, den Sachverhalt zu prüfen. Der Fall wurde vom Nationalen Gerichtshof in Spanien vorgelegt. Eine spanische Gewerkschaft begehrte von seinem Nationalen Gericht die Verpflichtung der Deutschen Bank in Spanien, ein System zur Erfassung der täglichen, von den Beschäftigten geleisteten Arbeitszeit einzurichten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.05.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-18 |
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