Das Präsidium des Landgerichts Berlin hat beschlossen, im Geschäftsjahr 2021 eine internationale Kammer für Handelssachen und eine internationale Zivilkammer für Baustreitigkeiten und allgemeine Zivilsachen einzurichten. In diesen Kammern soll die mündliche Verhandlung künftig auf Englisch, in der internationalen Zivilkammer alternativ auch auf Französisch geführt werden. Die Parteien sowie gegebenenfalls Zeugen oder Sachverständige können im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zudem per Videokonferenz hinzugeschaltet werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-16 |
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