Das Präsidium des Landgerichts Berlin hat beschlossen, im Geschäftsjahr 2021 eine internationale Kammer für Handelssachen und eine internationale Zivilkammer für Baustreitigkeiten und allgemeine Zivilsachen einzurichten. In diesen Kammern soll die mündliche Verhandlung künftig auf Englisch, in der internationalen Zivilkammer alternativ auch auf Französisch geführt werden. Die Parteien sowie gegebenenfalls Zeugen oder Sachverständige können im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zudem per Videokonferenz hinzugeschaltet werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-16 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.