Anfang Dezember letzten Jahres waren toskanische StrafverteidigerInnen zur Fortbildung in Berlin (siehe BAB 2023, 82) und hatten nunmehr von 26.04. bis 30.04.2023 in die Toskana eingeladen. Sieben Berliner AnwältInnen und ein Referendar folgten dieser Einladung. Das Ergebnis vorweg: siehe den zweiten Teil der Titelzeile. Der zentrale Ort, von dem aus alles unternommen wurde, war Siena. Dort wurden wir am Mittwoch, 26.04.2023, um 18:00 Uhr in einer Rechtsanwaltskanzlei mit sehr schönem Besprechungssaal (große Deckenfresken) empfangen und in die Grundlagen des italienischen Straf- und Strafverfahrensrechts über zwei Stunden von zwei Anwälten aus Siena eingeführt. Es wurde in der Regel italienisch gesprochen. Aus der Berliner Gruppe waren drei dabei, die des Italienischen mächtig waren und übersetzen konnten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.06.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-22 |
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