Hinter dem Wortungetüm verbergen sich zahlreiche Änderungen des Berufsbildungsgesetzes – BBiG – . Die Neuregelungen sind für alle ausbildenden Betriebe, also auch für Ausbildungskanzleien von erheblicher Bedeutung. Es handelt sich um teilweise neue, teilweise ergänzende, teils auch erweiternde Regelungen zum bisherigen BBiG.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2025.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-02-13 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.