Der Beruf prägt das Wesen eines berufsständischen Versorgungswerkes; beim Versorgungswerk der Rechtsanwälte ist es der Beruf der Rechtsanwältin und des Rechtsanwaltes. Aus ihm, der die Mitgliedschaft in der Berufskammer, hier der Rechtsanwaltskammer Berlin, voraussetzt, folgt auch die Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Beiträge bemessen sich anhand der Berufseinkünfte, Leistungen knüpfen an den Beruf an. Dies gilt vor allem für die Berufsunfähigkeitsrente. Wer seine Mitgliedschaft im Versorgungswerk wirksam begründet hat, genießt Schutz für den Fall der Berufsunfähigkeit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.04.19 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-01 |
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