Beide Arbeitskreise zusammen hatten interessierte Anwältinnen und Anwälte am 4. Juli 2018 ins DAV-Haus in der Littenstraße geladen, um im ersten Teil der Veranstaltung der Frage auf den Grund zu gehen, was sich durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beim Beschäftigtendatenschutz wirklich geändert hat. Als eine der Sprecherinnen des Arbeitskreises IT-Recht hat es mich ganz besonders gefreut, zu diesem Thema vorzutragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.10.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-20 |
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