Angesichts der Infektionslage hatte der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin beschlossen, die Kammerversammlung 2022 ohne Präsenzveranstaltung durchzuführen. Stattdessen hat die Kammerversammlung im Wege der schriftlichen Abstimmung entschieden (§ 2 Abs. 3 Covid-19-Gesetz zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern i. d. F. von Artikel 19 des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, §§ 85, 86 Bundesrechtsanwaltsordnung).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-20 |
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