Der Anspruch auf Annahmeverzugslohn zählt zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Konsequenzen einer unwirksamen Kündigung. Er beeinflusst daher maßgeblich die Vergleichsbereitschaft im Kündigungsschutzprozess und stellt hohe Anforderungen an das Verhalten beider Parteien. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, aber auch der Instanzgerichte, hat diese besonders in den letzten fünf Jahren weiter präzisiert.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-09-18 |
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