Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (kurz BihG) ist eine pflegerisch niederschwellige, aber zeitlich intensive Versorgungsform für Pflegebedürftige, die trotz erheblicher Hilfsbedürftigkeit zu Hause versorgt werden. Dabei ziehen, i. d. R. aus Zentral- und Osteuropa stammende Betreuungspersonen, wochenweise in den Haushalt der pflegebedürftigen Person ein. Sie übernehmen die hauswirtschaftliche, betreuerische und grundpflegerische Versorgung. Der größte Branchenverband VHBP gibt an, dass über 250.000 deutsche Haushalte BihG nutzen. Schätzungen zufolge sind ca. 80–90 % dieser Betreuungspersonen illegal beschäftigt. Doch auch bei legalen Arrangements, die von den Kosten her i. d. R. zwischen 2.400 und 3.000 Euro monatlich liegen, ist Vorsicht geboten. Es werden im Wesentlichen drei Modelle unterschieden: 1. Beim Arbeitgebermodell übernimmt die Familie die Rolle des Arbeitgebers, die Betreuungsperson wird Arbeitnehmer und das Arrangement unterliegt in vollem Umfang dem deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.11.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-10-22 |
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