Der Countdown läuft: Am 1. Januar 2023 tritt das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Angesichts des Umfangs der Änderung mit allein 150 Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch erscheint es für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt sinnvoll, sich mit der Reform und den Auswirkungen zu befassen. Bei älter werdenden Mandanten und Gegnern werden Betreuungs- und sonstige Vorsorgefragen immer wieder in anderen Rechtsgebieten relevant und sind es damit nicht nur für Spezialisten im Vorsorgerecht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.12.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-19 |
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