Im Rahmen des virtuellen Deutschen Anwaltstages haben die Teilnehmer am 8. Juni 2021 die Gelegenheit bekommen, die Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts gemeinsam mit den Verantwortlichen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu erörtern.
Während der eineinhalbstündigen Veranstaltung stellten sich Annette Schnellenbach, LL. M., Leiterin des Referats Betreuungsrecht im BMJV, Berlin, und Dr. Thomas Meyer, Leiter des Referats Familien- und Erbrecht im BMJV, Berlin, den Fragen von Dr. Dietmar Kurze, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, VorsorgeAnwalt, Kärgel de Maizière & Partner, Berlin, und den an der Veranstaltung Teilnehmenden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.09.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-16 |
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