Lebensmittel- und Gastronomiebetriebe, Hotels oder Fitnessstudios und andere Unternehmen wollen sich durch eine Betriebsschließungsversicherung gegen wirtschaftliche Nachteile absichern, die entstehen, wenn der Betrieb aufgrund einer Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschlossen wird. Viele Gewerbetreibende dürften sich derzeit aber an den (an Mark Twain angelehnten) Spruch erinnert fühlen: Versicherungen verkaufen Regenschirme – und verlangen sie zurück, wenn es regnet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.10.42 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-17 |
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