… und verlangen sie zurück, wenn es regnet. So mögen sich manche Gewerbetreibende vorkommen, die extra eine sogenannte „Betriebsschließungsversicherung“ abgeschlossen haben, weil sie sich auf Unwägbarkeiten vorbereiten wollten. Vor allem Lebensmittel- und Gastronomiebetriebe, Hotels oder Fitnessstudios schließen eine solche Versicherung gerade im Hinblick auf Infektionskrankheiten ab.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.10.04 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2510-5116 | 
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 | 
| Veröffentlicht: | 2020-09-14 | 
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