Anwälte, die ein Mandat erhalten, das sich auf die Klärung zivilrechtlicher Fragen bei Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung beschränkt, trifft zwar keine steuerrechtliche Beratungspflicht.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
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