Die Deckungssummen in der Berufs-Haftpflichtversicherung haben sich für die eine oder andere Rechtsform zum 1. August 2022 mit der sogenannten BRAO-Reform massiv verändert. So haben Sozietäten und Scheinsozietäten (i. d. R. Bürogemeinschaften), einfache Partnerschaften sowie Rechtsanwaltsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH, GmbH & Co. KG, AG, PartG mbB neue Regelungen erhalten. Diese bedeuten nicht zwangsweise eine höhere oder überhaupt eine Pflichtversicherungssumme, wie in der Sozietät, sondern es gibt auch die Variante, in der weniger Pflichtversicherungsschutz notwendig ist.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-10-17 |
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