Durch die „kleine“ BRAO-Reform wurde eine Reihe von berufsrechtlichen Regelungen modifiziert. Für die Kammer von besonderer Bedeutung ist die Einführung von Brief- oder elektronischen Vorstandswahlen. Der Berliner Vorstand hat sich intensiv mit den gesetzlichen Neuregelungen beschäftigt und den Entwurf einer Wahlordnung erarbeitet. Diesen wollen wir auf der kommenden Kammerversammlung am 7. März 2018 diskutieren und verabschieden. Vorgeschlagen wird die Durchführung von elektronischen Wahlen über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte Internetplattform; allerdings kann ein Kammermitglied auch für eine Stimmabgabe mittels Briefwahlschein optieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.01.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-25 |
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