Die Checkliste soll einen ersten Anhalt zu der Frage geben, was in der Mandatsbeziehung des Rechtsanwalts nach dem Geldwäschegesetz (GWG) regelmäßig zu prüfen ist.
Ist in Ziff. 1 und 2 zumindest jeweils eine Konstellation anzukreuzen, bestehen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, deren Erfüllung regelmäßig nach den Ziffern 3 ff. abzuklopfen sind. Dabei sind grundsätzlich alle Felder (Kästchen) zu prüfen und – wenn geschehen – abzuhaken. Falls Besonderheiten bestehen, etwa nur einzelne von mehreren Feldern alternativ zu prüfen sind, sieht die Checkliste einen entsprechenden Hinweis vor.
Diese aktualisierte Checkliste (die erste Checkliste zum GWG wurde im BAB 3/2020, S. 76 f., abgedruckt) berücksichtigt nun insbesondere die GWGMeldV-Immobilien vom 20. August 2020, die im Rahmen der Verdachtsmeldungen zu berücksichtigen ist. Aufgenommen wurde zudem die obligatorische Registrierung bei der FIU, die selbst dann verpflichtend ist, wenn keine konkrete Verdachtsmeldung abzugeben ist. Zudem wurde die Untätigkeitsmeldung mit in die Checkliste aufgenommen. Die beschriebenen Änderungen finden sich unter den Ziffern 8 und 9 der Checkliste.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-16 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: