Die Checkliste soll einen ersten Anhalt zu der Frage geben, was in der Mandatsbeziehung des Rechtsanwalts nach dem Geldwäschegesetz (GWG) regelmäßig zu prüfen ist.
Ist in Ziff. 1 und 2 zumindest jeweils eine Konstellation anzukreuzen, bestehen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, deren Erfüllung regelmäßig nach den Ziffern 3 ff. abzuklopfen sind. Dabei sind grundsätzlich alle Felder (Kästchen) zu prüfen und – wenn geschehen – abzuhaken. Falls Besonderheiten bestehen, etwa nur einzelne von mehreren Feldern alternativ zu prüfen sind, sieht die Checkliste einen entsprechenden Hinweis vor.
Diese aktualisierte Checkliste (die erste Checkliste zum GWG wurde im BAB 3/2020, S. 76 f., abgedruckt) berücksichtigt nun insbesondere die GWGMeldV-Immobilien vom 20. August 2020, die im Rahmen der Verdachtsmeldungen zu berücksichtigen ist. Aufgenommen wurde zudem die obligatorische Registrierung bei der FIU, die selbst dann verpflichtend ist, wenn keine konkrete Verdachtsmeldung abzugeben ist. Zudem wurde die Untätigkeitsmeldung mit in die Checkliste aufgenommen. Die beschriebenen Änderungen finden sich unter den Ziffern 8 und 9 der Checkliste.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-16 |
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