Die Anwaltschaft bemüht sich seit Jahren um eine Anhebung der Gebühren für uns Anwälte. Wir werden von dieser Regierung nicht nur hingehalten, sondern sogar an der Nase herumgeführt. Der BAV wurde gebeten, zu dem „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ eine Stellungnahme abzugeben. Dieser Bitte kamen wir gerne nach. Fassungslos mussten wir feststellen: Dieser Gesetzesentwurf führt zu einer nicht zu rechtfertigenden Besserstellung von Schuldnern und einer Herabsetzung unserer Gebühren, mit dem Ziel, die Anwaltschaft den Inkassounternehmen gleichzustellen. Der Gesetzgeber verkennt, dass die Schuldner heute meist besser um ihre Rechte wissen als die Gläubiger. Das bestehende Mahnwesen und Inkassorecht ist, bis auf wenige Regelungen, verbraucherfreundlich. In der Praxis gibt es den „noch schutzwürdigeren“ Schuldner nicht und der Entwurf bestätigt: Grau ist alle Theorie. Der Gesetzgeber begründet diesen Entwurf mit „Vermutungen“, nicht mit Analysen oder gar Gutachten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.01.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-07 |
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