Vor 15 Jahren wurde in Berlin das Gesetz zu Art. 29 der Verfassung von Berlin vom Abgeordnetenhaus angenommen und verkündet 1 . Die damals von mir geleitete Senatsverwaltung für Inneres war federführend für den Gesetzentwurf. Hinter dem etwas sperrigen Titel verbirgt sich das Verbot des Tragens religiöser Symbole in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes. Art. 29 Abs. 1 der Verfassung von Berlin gewährleistet die Glaubensfreiheit und das Gesetz legt Grenzen im öffentlichen Dienst fest.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.06.54 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

