Vor 15 Jahren wurde in Berlin das Gesetz zu Art. 29 der Verfassung von Berlin vom Abgeordnetenhaus angenommen und verkündet 1 . Die damals von mir geleitete Senatsverwaltung für Inneres war federführend für den Gesetzentwurf. Hinter dem etwas sperrigen Titel verbirgt sich das Verbot des Tragens religiöser Symbole in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes. Art. 29 Abs. 1 der Verfassung von Berlin gewährleistet die Glaubensfreiheit und das Gesetz legt Grenzen im öffentlichen Dienst fest.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.06.54 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
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