Zum KPD-Verbot, zur Gleichberechtigung von Mann und Frau, zur Sterbehilfe oder zum Klimaschutz – die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts waren oft Aufsehen erregend und wurden heißt diskutiert. Das Gericht – von der früheren Präsidentin Jutta Limbach mal als Bürgergericht und Machtfaktor bezeichnet – ist ein Verfassungsorgan: gleichrangig mit Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und der Bundesregierung. Bei den Menschen hierzulande ist es nach wie vor beliebt, und international hat es Nachahmer gefunden. Aber es kommt auch immer wieder die Frage auf, ob das Bundesverfassungsgericht mitunter seine Grenzen der institutionellen Zuständigkeit überschreitet.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-15 |
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