Zum Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz – LobbyRG) vom 16. April 2021, BGBl. I 2021, 818 vom 27. April 2021.
Der für Information und Dokumentation in der Bundestagsverwaltung zuständige Ministerialdirigent Christian Heyer führte die Mitglieder der Arbeitskreises Verwaltungsrecht in seinem zweistündigen Referat in die Entstehungsgeschichte und Grundzüge des Lobbyregistergesetzes ein, das am 1. Januar 2022 in Kraft treten wird. Dr. Ruth Hadamek, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, moderierte die Veranstaltung, die mit der wie immer denkbar sachkundigen Unterstützung von Tim Wendland und dem Mitarbeiter Christoph Graf als Online-Veranstaltung stattfand.
In dem ersten Teil seines lebendigen, ja fast leidenschaftlichen Vortrags ging der Referent auf den Begriff des Lobbyismus ein, um dann das deutsche Lobbyregistergesetz in den Kontext internationaler Regelung zu stellen als Grundlage einer Bewertung und Analyse des Lobbyregistergesetzes in einem dritten Teil.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-16 |
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