Seitdem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit dem 25.5.2018 gilt, hörte man besonders eine Aussage häufig: Wer die DSGVO nicht umsetze, müsse als Konsequenz dafür bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % seines weltweiten Umsatzes zahlen. – Klingt so, als würden Verstöße gegen das Datenschutzrecht nun härter als je zuvor bestraft. Doch was ist nach der neuen Gesetzeslage überhaupt strafbar?
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.09.24 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-08-14 |
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