Der DAV sieht keinen zusätzlichen Regulierungsbedarf für Legal-Tech-Angebote im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Das Schutzbedürfnis für Rechtssuchende besteht in gleicher Weise, auch wenn die Rechtsdienstleistung teilweise oder vollständig automatisiert erbracht wird. Rechtsberatung ist Anwälten durch das RDG vorbehalten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.07.46 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-06-24 |
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