In ihrer Sitzung am 6. Juni 2018 bezog die DAV-Mitgliederversammlung klar Stellung für eine Stärkung und Sicherung des Rechtsstaats. Überdies fordert sie ein klares Bekenntnis der Politik zum selbstbewussten und liberalen Rechtsstaat und der dem Gemeinwesen dienenden Anwaltschaft. Es gehört zu den Grundfesten unseres Rechtsstaats, dass jeder Mensch das Recht hat, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Definition und Gestaltung des Rechtsstaats dürfen daher nicht in der Deutungshoheit populistischer Stimmen liegen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-20 |
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