Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat Kenntnis darüber enthalten, dass in Abstimmung mit der Bundesnotarkammer geprüft werden soll, ob und in welcher Weise die Fortbildung der Notarfachangestellten, der Rechtsanwaltsfachangestellten sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und der Patentanwaltsangestellten zukünftig erfolgen kann. Hintergrund ist der Versuch, eine Vielzahl von Fortbildungsqualifikationen inhaltlich vergleichbar, qualitativ nachvollziehbar und in der Außendarstellung (Abschlussbezeichnung/-qualifikation) zu vereinheitlichen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-20 |
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