Es kommt selten vor, dass die gesamte Republik auf eine einzelne Entscheidung eines Berliner Gerichts schaut und diese Entscheidung einen Sturm der Empörung auslöst. Genau das ist aber hinsichtlich des Beschlusses des Landgerichts Berlin zu einem Auskunftsbegehren der Politikerin Renate Künast passiert, die von Facebook die Klardaten von Nutzern herausverlangte. Diese hatten nach den Angaben der Grünen-Politikerin deren Persönlichkeitsrechte durch beleidigende Inhalte in dem sozialen Netzwerk verletzt.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-08-14 |
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