Wirtschaftskriminalität ist alltäglich. Während medial vor allem spektakuläre Fälle wie Wirecard, VW-Diesel oder Cum-Ex wahrgenommen werden, dürfen wirtschaftsstrafrechtliche Delikte tendenziell als normal und ubiquitär bezeichnet werden. Die Dunkelziffer ist enorm, die Delikte werden gerade auch außerhalb der Führungsetagen begangen. Nicht üblich ist es hingegen für Unternehmensführungen, Strafanzeige gegen Mitarbeiter:innen zu erstatten, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Straftaten begangen haben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-20 |
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