„Was müsste sich ändern, damit ich Sie am 4. März 2020 sehen darf?“ Mit dieser Frage endete ein Beitrag im digitalen „Kammerton“ im September 2019, in dem sich die Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin in personalisierter Form an die Kammermitglieder wandte und um Vorschläge bat, damit sie, die Kammerversammlung, attraktiver wird. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer möchte erreichen, dass mehr Kammermitglieder zur jährlichen Kammerversammlung (jedes Jahr am ersten Mittwoch im März) kommen. Die Kammerversammlung soll eine Begegnungsstätte der Mitglieder sein, wo diese miteinander und mit dem Vorstand diskutieren, sich austauschen, sich informieren, Anträge stellen und Kritik üben können.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-07 |
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