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Dokument Der Welfenschatz vor dem US Supreme Court
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Der Welfenschatz vor dem US Supreme Court

  • Dr. Ulf Bischof

Kurz vor dem Börsenkrach am 24. Oktober 1929, der als „Black Thursday“ in die Geschichte einging, erwarb eine Gruppe jüdischer Kunsthändler aus Frankfurt am Main, unterstützt von weiteren in- und ausländischen Geschäftspartnern, einen aus 82 Einzelteilen bestehenden Schatz sakraler Goldschmiedekunst aus dem Spätmittelalter vom Fürstenhaus Braunschweig-Lüneburg – den sogenannten Welfenschatz. Sie zahlten 7,5 Millionen Reichsmark, verpflichteten sich, den Schatz weiterzuverkaufen und das Fürstenhaus am Gewinn zu beteiligen. Wohl im Eindruck der hereinbrechenden Weltwirtschaftskrise gelang es ihnen zunächst nicht, den Schatz en bloc zu veräußern. Für 40 Objekte glückte ein Verkauf vornehmlich in den USA, die verbliebenen Stücke wurden in Amsterdam eingelagert. 1934 schickte der preußische Staat, der dabei nicht als Interessent in Erscheinung treten wollte, die Dresdner Bank als Kaufinteressent vor. Die jüdischen Kunsthändler, einschließlich ihrer Geschäftspartner (das Händlerkonsortium), boten der Dresdner Bank daraufhin im April 1935 den Erwerb der in Amsterdam verbliebenen 42 Stücke zum Preis von 5 Millionen Reichsmark an. Die Bank unterbreitete ein Gegenangebot von 3,7 Millionen Reichsmark. Am 14. Juni 1935 einigte man sich vertraglich auf 4,25 Millionen Reichsmark, größtenteils als Barzahlung, im Umfang von 800.000 Reichsmark aber auch durch die Hingabe von Kunstwerken an Zahlungs statt an die Händler. Der Welfenschatz wurde daraufhin nach Berlin verbracht, wo er sich heute nach einer kurzen Nachkriegsodyssee durch Hessen und Niedersachsen im Kunstgewerbemuseum befindet.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.06.28
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2510-5116
Ausgabe / Jahr: 6 / 2021
Veröffentlicht: 2021-05-19

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