Das System der Singularzulassung beim Bundesgerichtshof hat sich bewährt. Das hindert zwar die sich in Abständen wiederholende rechtspolitische Diskussion (zuletzt mündend in die Beschlussfassung der BRAK 2019) nicht. Es hat sich aber stets ergeben, dass kein anderes Modell der Singularzulassung beim BGH überlegen oder auch nur gleichwertig ist. Erst recht wird kein Missstand aufgezeigt, den es zu beseitigen gälte. Dem bloßen Wunsch einzelner oder vieler Kollegen, gelegentlich auch drittinstanzlich zu prozessieren und etwa eine Fachanwaltsbezeichnung zu erlangen, stehen gewichtige Belange der Rechtsuchenden wie auch der Allgemeinheit entgegen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-14 |
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