Der Weg gleichgeschlechtlicher Paare zur völligen rechtlichen Gleichstellung war lang und mühsam. Mit der Gesetzesänderung vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338) wurde endlich die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartner beschlossen. Es können nunmehr von einer Ehe abhängige Steuerbegünstigungen nachgeholt werden, die bislang aus rechtlichen Gründen unterblieben sind. Zwar hatte der Steuergesetzgeber die ehebedingten Begünstigungen sowohl im Einkommen- als auch im Schenkungsteuerrecht sukzessive auch für die Lebenspartnerschaft eingeführt, jedoch immer rückwirkend, sodass es in vielen Fällen dann tatsächlich nicht zur gleichberechtigten Behandlung kam. Das kann nun nachgeholt werden.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-05-20 |
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