Der Beweis des ersten Anscheins beim Einsatz gestohlener Zahlkarten und Eingabe der richtigen PIN am Geldautomaten ist seit Langem ein Zankapfel der Rechtsprechung. Insbesondere seit der grundlegenden BGH-Entscheidung vom 5.10.2004 (BGHZ 160, 308 = NJW 2004, 3623) wendet die Bank bei der verlangten Erstattung im Regelfall ein, dass eine widerlegliche Vermutung für ein grob fahrlässiges Verhalten des Karteninhabers anzunehmen ist, welches den Erstattungsanspruch ausschließt. Dieser Anscheinsbeweis gilt jedoch nicht unwiderleglich, sondern kann durch einen entsprechenden Sachvortrag erschüttert werden. Das Landgericht Berlin II hat mit Urteil vom 5.12.2025 (Az. 38 S 9/24) das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts (AG) Mitte abgeändert und dabei wegweisende Akzente für die Beweiswürdigung und die Erschütterung des Anscheinsbeweises gesetzt. Insbesondere die Würdigung einer PIN-Speicherung im gesicherten Mobiltelefon als entlastendes Moment verdient Beachtung.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2026.04.19 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-17 |
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