Das Bundeskabinett hat am 16.12.2020 die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gemeinsam vorgelegten Regierungsentwürfe für eine Reform des Mietspiegelrechts beschlossen. Das Reformvorhaben umfasst einerseits den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz – MsRG) und andererseits eine Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung – MsV). In der Pressemitteilung vom 16.12.2020 erklärten die zuständigen Ministerien, dass mit dem Mietspiegelreformgesetz die Bedeutung der mit hohem Aufwand erstellten qualifizierten Mietspiegel gestärkt und die Bedingungen für die Mietspiegelerstellung verbessert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.05.36 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-16 |
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