Der vollständige Name: „Das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025)“ vom 7. April 20251 ist am 1. Juni 2025 in Kraft getreten. Es enthält als Artikelgesetz Änderungen unter anderem des RVG (Art. 11), daneben auch des FamGKG (Art. 6) und des GKG (Art. 5). Kleinere Änderungen, insbesondere aber Erhöhungen wurden auch im GNotKG und im Gerichtsvollzieherkostengesetz vorgenommen. Das Wichtigste soll hier in Kürze dargestellt werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2025.09.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-08-20 |
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