Wird ein abbruchreifes Gebäude gesprengt, steigt eine immense Staubwolke auf. Das BVerfG hat sich hier als sehr gründlicher Sprengmeister gezeigt und das MietenWoG mit seinem Nichtigkeitsverdikt vollständig dem Erdboden gleichgemacht. Auch wenn sich bei Erscheinen dieses Artikels die erste Staubwolke gelegt haben wird, sind die Entscheidung und deren Folgen trotzdem noch aktuell – zumal die weitere politische Diskussion schon im Gange ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-21 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: