Die Anwaltschaft gilt als konservativ. Dies liegt am Habitus. Schlips, Kragen und Kostüm, dazu Weißwein und Häppchen – ein Bild, wenn Anwältinnen und Anwälte zusammenkommen. Ein Bild, das auch in den Anwaltsorganisationen verbreitet ist. Fragt man junge Kolleginnen und Kollegen, weshalb sie sich nicht in den Anwaltvereinen oder beim Deutschen Anwaltstag blicken lassen, ist schnell die Rede von „alten weißen Männern“. Die „alten weißen Männer“ sind natürlich ein Klischeebild, das der Wirklichkeit nicht gerecht wird. Der Anteil der Frauen in den Organisationen ist in den letzten beiden Jahrzehnten deutlich gestiegen. Unverkennbar ist jedoch, dass „biodeutsche“, heterosexuelle Kolleginnen und Kollegen das Bild prägen. Minderheiten sind unterrepräsentiert und wenig sichtbar. Dies gilt beispielsweise auch für Anwältinnen und Anwälte mit körperlichen Beeinträchtigungen und für Kolleginnen und Kollegen aus dem Osten der Republik. Und wer kennt eigentlich eine transsexuelle Anwältin oder einen transsexuellen Anwalt?
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2026.03.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-16 |
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