Das Vormundschafts- und Betreuungsrecht wird zum 01.01.2023 umfassend umgestaltet. Dies haben auch die nicht regelmäßig im Familien- oder Erbrecht aktiven Kollegen schon aus den allgemeinen Medien erfahren. Aufgrund des gravierenden demografischen Wandels seit der Entstehung des BGB soll das Betreuungsrecht gegenüber dem Vormundschaftsrecht die Bedeutung erhalten, die ihm tatsächlich zukommt. Deshalb verweist das Vormundschaftsrecht künftig auf das Betreuungsrecht und nicht mehr umgekehrt. Außerdem sollen das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten gestärkt und die hohen durch die vielen Betreuungen verursachten Kosten gesenkt werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-19 |
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