Ab dem 1. Januar 2026 sollen neu anzulegende Zivilprozessakten nur noch elektronisch geführt werden. So legt es das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz vom 5. Juli 2017 fest. Das Berliner Anwaltsblatt sprach mit Dr. Anja Teschner, Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin, über die damit verbundenen Herausforderungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-22 |
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