Der EuGH hat am 11. März 2020 in der Rs. C-832/18 entschieden, dass Flugreisende einen Anspruch auf doppelte Entschädigung haben, wenn sie mehrfache Verspätungen wegen technischer Probleme erfahren. Geklagt hatten Reisende der Airline Finnair, deren Alternativflug, nach der Annullierung ihres ursprünglichen Fluges von Helsinki (Finnland) nach Singapur, nun seinerseits mit einer Verspätung sein Ziel erreichte, wodurch sie letztlich mehr als 48 Stunden unterwegs waren.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
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