München/Berlin (DAV). Der Vermieter eines Duplexstellplatzes muss den Mieter in die Funktion einweisen. Macht er dies nicht richtig, muss er den Schaden an dem Auto bezahlen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 17. Juli 2019 (AZ: 425 C 12888/17).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
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