Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Sommer gg. Deutschland (Nr. 73607/13) entschieden, dass der Zugriff der Staatsanwaltschaft auf das Geschäftskonto eines Strafverteidigers dessen Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Artikel 8 EMRK verletzt hat.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-06-19 |
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