Mal wieder ein Urteil des Landgerichts Berlin, welches es in die Tagespresse schafft. Auch ich habe in einer Eigenbedarfssache und in einer Verfügung des Amtsgerichts einen Hinweis auf eine „neue Rechtsprechung“ des Landgerichts Berlins erhalten. Warum eigentlich die Aufregung?
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.06.14 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-05-15 |
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