Mit einem aktuellen Beschluss hat der 11. Senat des OVG Berlin-Brandenburg einen Eilantrag als unbegründet zurückgewiesen, der sich gegen Einschränkungen des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen gerichtet hat. Solche Einschränkungen sieht § 8 der Berliner SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung in seinen Absätzen 1 und 2 vor.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
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