Hauptziel und erster großer politischer Kampf des 1914 gegründeten Deutschen Juristinnen-Vereins (DJV) war die generelle Zulassung der zumeist promovierten Juristinnen zum Ersten und Zweiten Staatsexamen und den juristischen Berufen. Am 11. Juli 1922 wurde dieses Ziel schließlich mit dem „Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege (Reichsgesetzblatt 1922 I, S. 573) erreicht.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-02-15 |
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