In der letzten Ausgabe (Heft 7–8/2022) berichteten wir darüber, dass die Berliner Bußgeldstelle seit Mitte Mai 2022 Einsprüche gegen Bußgeldbescheide als „nicht formgerecht erhoben“ verwarf, die von Rechtsanwältinnen nicht per beA eingelegt worden waren. Nunmehr hat die Berliner Bußgeldstelle diese Praxis wieder aufgegeben. Am 15.06.2022 teilte die Behörde mit, dass man ab sofort wieder zur bisherigen Praxis zurückkehren und Einsprüche, die von Rechtsanwältinnen (wir verwenden im Weiteren nur die weibliche Form) per Fax und Post eingelegt werden, weiterhin als formwirksam anerkennen werde. Dies wurde am 29.06.2022 noch einmal schriftlich bekräftigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.09.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-08-19 |
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