Seit dem 16. Mai 2022 verwirft die Berliner Bußgeldstelle sämtliche Einsprüche gegen Bußgeldbescheide als „nicht formgerecht erhoben“, die von Rechtsanwältinnen (wir verwenden im Weiteren nur die weibliche Form) per Post oder per Fax (und damit nicht per beA) eingelegt wurden. Wir erläutern die Hintergründe und warum sich Einsprüche bei anderen Bußgeldstellen ebenfalls per beA empfehlen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.07.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-15 |
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